Schweden

Bereits 1995, nach den beiden Nachbarländern Dänemark und Norwegen, wurde die eingetragene Partnerschaft in Schweden eingeführt. Seit 2009 kann auch in Schweden die gleichgeschlechtliche Ehe vollzogen werden.

 

Folgende Voraussetzungen zu einer Hochzeit in Schweden müssen erfüllt sein:

  • Aufgebot muss erstellt werden dazu benötigt man einen gültigen Reisepass, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt des letzten Wohnsitzes
  • Diese Unterlagen müssen dann bei der zugehörigen Steuerbehörde abgegeben werden und es wird eine Aufgebotsbescheinigung erstellt
  • Nach der Trauung in Schweden erhält man nur einen schwedischen Trauschein
  • Für die Anerkennung der Ehe in Deutschland muss dieser Trauschein vorgelegt werden

Eine beglaubigte Kopie der Aufgebotsbescheinigung sollte ebenfalls ausgestellt werden und in Deutschland vorgezeigt werden

 

Hier findet Ihr die ausführlichen Bestimmungen.