Norwegen
Bereits 1993, als zweites Land der Welt nach Dänemark, wurde ein Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft verabschiedet. Aber erst seit 2009 sind gleichgeschlechtliche Ehen in Norwegen möglich.
Folgende Voraussetzungen zu einer Hochzeit in Norwegen müssen erfüllt sein:
- die Eheschließungsbedingungen in Norwegen und in Deutschland müssen zunächst erfüllt sein
- Dokumente:
Erklärung des Brautpaares
Erklärung der Trauzeugen
Ehefähigkeitszeugnis von dem für den Wohnort zuständigen Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland, aus dem hervorgeht, daß keine Einwände gegen die Schliessung einer Ehe in Norwegen bestehen (mit Apostille versehen)
Geburtsurkunde
Kopie des Passes/Ausweises
evtl. das Scheidungsurteil, das rechtskräftig unterzeichnet sein muss
- Notwendige Formulare müssen in Norwegen beim zuständigen Standesamt beantragt werden
Hier findet Ihr die ausführlichen Bestimmungen.
