Norwegen

Bereits 1993, als zweites Land der Welt nach Dänemark, wurde ein Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft verabschiedet. Aber erst seit 2009 sind gleichgeschlechtliche Ehen in Norwegen möglich.

 

Folgende Voraussetzungen zu einer Hochzeit in Norwegen müssen erfüllt sein:

  • die Eheschließungsbedingungen in Norwegen und in Deutschland müssen zunächst  erfüllt sein
  • Dokumente:

Erklärung des Brautpaares

Erklärung der Trauzeugen

Ehefähigkeitszeugnis von dem für den Wohnort zuständigen Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland, aus dem hervorgeht, daß keine Einwände gegen die Schliessung einer Ehe in Norwegen bestehen (mit Apostille versehen)

                Geburtsurkunde

                Kopie des Passes/Ausweises

                evtl. das Scheidungsurteil, das rechtskräftig unterzeichnet sein muss

  • Notwendige Formulare müssen in Norwegen beim zuständigen Standesamt beantragt werden

Hier findet Ihr die ausführlichen Bestimmungen.