Island
1996 wurde in Island das Gesetz zur "staðfest samvist", der eingetragenen Lebenspartnerschaft, verabschiedet. Seit dem 27.Juni 2010 ist die gleichgeschlechtliche Ehe nun auch auf Island möglich.
Folgende Voraussetzungen zu einer Hochzeit in Island müssen erfüllt sein:
- Termin für die Eheschließung muss 2 Wochen im Voraus vereinbart werden
- Dokumente:
- Geburtsurkunde ( auf internationalem Vordruck )
- Ehefähigkeitszeugnis ( nicht älter als 4 Wochen, mit amtlich beglaubigter Übersetzung in die isländische oder englische Sprache )
- Reisepass
- Ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung und amtlich beglaubigter Übersetzung in die isländische oder englische Sprache
- Formular ( Eheregister ) mit sämtlichen Personalangaben von den Eheleuten, muss von den Eheleuten und Trauzeugen vor der Eheschließung unterschrieben werden
- Trauzeugen müssen volljährig sein
- Nach der Eheschließung muss man sich beim Þjóðskrá, Borgartúni 21, 105 Reykjavík eine Heiratsurkunde auf dem internationalen mehrsprachigen Vordruck ausstellen lassen
Hier findet Ihr die ausführlichen Bestimmungen.